AGB -

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Das Anliegen bzw. das Ziel des Coachings / der Beratung sowie der einzelnen Einheiten werden zwischen Bernhard Schwarz und dem / der Klient:in gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung (im Erstgespräch bzw. in den ersten Einheiten) festgelegt. Eine Beratung erfordert die aktive Mitarbeit des / der Klient:in, diese:r leistet die Veränderungsarbeit. Bernhard Schwarz steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung von Bernhard Schwarz.
Der / Die Klient:in handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er / Sie ist für seine / ihre physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Coaching- / Beratungs-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der / die Klient:in aufgrund des Coaching- / Beratungsprozesses durchführt, liegen in seinem / ihrem Verantwortungsbereich.
Am Anfang bzw. in einer der ersten Coaching- / Beratungs-Einheit nach Auftragsklärung bzw. dem Entschluss zur gemeinsamen Arbeit zwischen Klient:in und Bernhard Schwarz, ist ein vorgefertigtes Formular auszufüllen, dass auch auf diese hier stehenden Rahmenbedingungen und Vereinbarungen dezidiert hinweist.
Bernhard Schwarz arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Die Ausübungs- und Standesregeln der Lebens- und Sozialberatung finden Sie --> hier .

2. Ort der Beratung
Sofern nichts anders zwischen Bernhard Schwarz und dem / der Klient:in vereinbart wird, finden die Coaching- / Beratungs-Einheiten in der Praxis (Wimpffengasse 1, 1220 Wien) oder in Ausnahmefällen bei einem Walk and Talk statt. Findet das Coaching / die Beratung im Freien statt, so wird der Ort individuell vereinbart.

3. Honorarleistungen für Coaching- / Beratungs-Einheiten
Für die erbrachten Leistungen wird Bernhard Schwarz einen Aufwandsersatz (Honorar) für Einzelcoachings / Einzelberatungen pro angefangener Beratungs-Einheit verrechnen. Dies gilt auch in Ausnahmefällen für Beratung via E-Mail, Videotelefonie oder Telefon. Eine Beratungs-Einheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Coaching- / Beratungs-Ziel – für die jeweilige Einheit – vor Ablauf einer Beratungs-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratungs-Einheit ist im Honorar für diese Coaching- / Beratungs-Einheit enthalten. Einzelstunden werden am Ende der Stunde in bar bezahlt oder im Nachhinein an die Bankverbindung von Bernhard Schwarz überwiesen.
Ausnahme bildet hierbei das Erstgespräch. Dieses findet entweder online (per Zoom oder Microsoft Teams) oder vor Ort in den Beratungsräumlichkeiten von SOUL-HOME.AT statt. Wenn dieses online stattfindet dauert dieses maximal 30 Minuten und ist kostenlos. Anderenfalls, also wenn es vor Ort ist, dauert das Erstgespräch maximal 45 Minuten und kostet € 25,- → dieser Betrag ist ausnahmslos in bar nach dem Gespräch zu bezahlen.

4. Stornobedingungen
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Coaching- / Beratungs-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der / die Klient:in eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er / sie dies Bernhard Schwarz so früh wie möglich mitzuteilen.

Die Absage einer vereinbarten Einheit kann telefonisch, per E-Mail oder per SMS erfolgen.
Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, so ist das für diese Coaching- / Beratungs-Einheit vereinbarte Honorar vom Klienten / der Klientin zu bezahlen. Sofern Bernhard Schwarz eine Coaching- / Beratungs-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem / der Klient:in einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

5. Verschwiegenheit und Berufsbild
Bernhard Schwarz weist darauf hin, dass seine Arbeit weder eine psychotherapeutische, psychiatrische noch eine medizinische Behandlung ersetzt. Bernhard Schwarz darf keinerlei Diagnosen stellen oder Medikamente verschreiben.
Bernhard Schwarz ist zur Verschwiegenheit über die ihn anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, welche in der Gewerbeordnung (§119 Abs. 4 GewO) geregelt ist. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn der / die Klient:in Bernhard Schwarz ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder Bernhard Schwarz aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
Eine Entbindung von Bernhard Schwarz von der Verschwiegenheitspflicht bedeutet jedoch nicht, dass Bernhard Schwarz zur Auskunftserteilung auch verpflichtet ist.

6. Allgemeine rechtliche Bestimmungen
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


Stand: 01/2026  ©  Bernhard Schwarz

Nachdruck und Verwendung dieser vertraglichen Vereinbarungen zur Gänze oder in Teilen ist untersagt.